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Grundprinzip des Getriebes
Welche Funktion ein Getriebe hat, kann man kurz und bündig unserem entsprechenden Eintrag im hauseigenen Autolexikon entnehmen. Grundsätzlich geht es darum, dass auf dem Weg, über den Kraft vom Motor auf die Räder übertragen wird, zwischen unterschiedlichen Zahnradkombination hin und her gewechselt werden kann. Diese Änderung von Bewegungsgrößen ist notwendig, weil das Übersetzungsverhältnis zwischen Motor und Rädern nicht zu jedem Zeitpunkt dasselbe sein darf.
Von außen betrachtet sieht ein ausgebautes, aber immer noch geschlossenes Getriebe nicht sonderlich aussagekräftig aus und gibt nichts darüber preis, was in seinem Inneren vorgeht. Im Grunde sieht man ein Maschinenelement, das entfernt an eine Kombination aus Zylinder und Kegel erinnert. Gewisse Parallelen zum Fahrrad sind nicht von der Hand zu weisen. Man denke dabei nur an eine Nabenschaltung, die in der Achse des Hinterrads untergebracht ist. Auch dort ist vom Innenleben nicht viel zu sehen, denn das Gehäuse hält das Schaltwerk vor neugierigen Blicken verborgen. Eine zweite Gemeinsamkeit ist die notwendige Unterbrechung des Kraftflusses, um zwischen verschiedenen Gängen zu wechseln.
Natürlich kann man diese Unterbrechung als Radler leichter herbeiführen, denn als Autofahrer. Man hört einfach für eine Sekunde auf, in die Pedale zu treten und voi là: Man kann schalten. Beim Automobil, wo es einen deutlich stärkeren Kraftfluss zu unterbrechen gilt, ist es etwas umständlicher: Man nimmt den Fuß vom Gas und tritt das Kupplungspedal, um vorübergehend den Motor mechanisch vom Getriebe zu trennen. Während dieser Trennung kann man dann schalten.
Um sich die Funktionsweise im Inneren eines Pkw-Getriebes bildlicher vorstellen zu können, bietet sich womöglich eher der Vergleich mit einer Kettenschaltung beim Zweirad an. Im Gegensatz zur bereits angesprochenen Nabenschaltung oder zum Getriebe eines Kraftfahrzeugs muss hier zwar der Kraftfluss aufrechterhalten werden, damit der Schaltvorgang überhaupt vollzogen werden kann. Was diese Schaltung aber sehr deutlich erkennen lässt, da die verschiedenen Zahnkränze offen liegen, ist das Prinzip der Änderung des Übersetzungsverhältnisses. Je nachdem, über welches Zahnrad die Kette geführt wird, tritt es sich leichter oder schwerer.
Eventuelle Getriebeprobleme
Ähnlich kann man es sich beim Getriebe vorstellen. Per Schaltknüppel wechselt man je nach Anforderung zwischen den Gängen. Beim Anfahren oder Fahrten über Steigungen braucht man den ersten Gang, bei voller Fahrt den höchsten. Normalerweise lässt sich der Schaltknüppel recht einfach betätigen. Motor und Getriebe sind voneinander getrennt und die gewünschte Zahnradpaarung kann problemlos hergestellt werden. Sollten dagegen unvorhergesehenerweise Probleme auftreten, etwa ein klackerndes Geräusch beim Schalten oder ein Herausspringen von Gängen, ist es gut möglich, dass eine Getriebereparatur erforderlich ist.
Das richtige Getriebe für den einzelnen Fahrertyp
Nicht jedem liegt das Betätigen des Schalthebels. Wer es gern komfortabler beim Gangwechseln hat, für den eignen sich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe wohl am besten. Auch die Direktschaltgetriebe bzw. Doppelkupplungsgetriebe sind bei vielen Autofahrern sehr beliebt. In ihrer Bedienung sind sie durchaus mit dem Automatikgetriebe vergleichbar. Die DSG-Getriebe bescheren dem Fahrer neben einem im Vergleich zur Automatik besseren Beschleunigungsverhalten auch noch andere Vorteile, wie eine höhere Lebensdauer oder einen reduzierten Spritverbrauch. Außerdem fallen bei der Produktion eines DSG geringere Kosten an und die Bauform dieses Getriebes fällt alles in allem kompakter aus, als bei der Automatik.
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Nachweis der Kfz-Haftpflicht: elektronische Versicherungsbestätigung beschleunigt
Fahrzeugzulassung
Das Kürzel eVB steht für „Elektronische Versicherungsbestätigung“ und dient in Deutschland als Nachweis für eine bestehende Kfz-Versicherung. Diese ist Voraussetzung für die Teilnahme mit einem Kfz am öffentlichen Straßenverkehr. Doch wie lang e ist eine eVB-Nummer gültig und wer speichert die Daten? Der folgende Beitrag beantwortet diese Fragen.
Situation vor dem Jahr 2008
Zur Zulassung eines Fahrzeugs ist eine Haftpflichtversicherung bekanntermaßen zwingend erforderlich. Der Nachweis dafür muss auf der Zulassungsstelle erfolgen. Lange Jahre geschah das über die sogenannte Versicherungsdoppelkarte: Ihren Namen hatte die schriftliche Versicherungsbestätigung der Tatsache zu verdanken, dass sie aus zwei Abschnitten bestand. Einer der Abschnitte verblieb bei der zuständigen Zulassungsbehörde, der andere wurde von dort aus an die Versicherung weitergeleitet. Der Nachteil der Doppelkarte bestand vor allem in der zeitlichen Verzögerung: Versicherungsverträge konnten zwar auch in der Vergangenheit schnell und einfach im Internet abgeschlossen werden. Um das Fahrzeug tatsächlich zulassen zu können, musste aber auf den Postversand gewartet werden.
Beschleunigt Fahrzeugzulassung dank der eVB-Nummer
Seit 2008 gehört diese Praxis der Vergangenheit an. In diesem Jahr wurde die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt. Im Gegensatz zur Versicherungsdoppelkarte wird kein bestimmtes Dokument benötigt. Die eVB-Nummer genügt vollkommen. Somit ist auch eine Übertragung per E-Mail oder SMS möglich, sodass die Kfz-Versicherung sofort in Anspruch genommen werden kann. Einige Versicherungsgesellschaften bieten gar den direkten Versand der eVB-Nummer an die Zulassungsstelle an, was den Verwaltungsaufwand für den Kunden noch einmal vereinfacht. Konkret ist es also möglich, nach einer Online-Anfrage zur Haftpflichtversicherung eine eVB-Nummer zu erhalten und damit noch am selben Tag ein Fahrzeug zuzulassen.
Dauer der Gültigkeit
Innerhalb von sechs Monaten muss ein rechtsgültiger Versicherungsvertrag zustande kommen, ansonsten verfällt die Nummer. Für gewerbliche Kunden gibt es aber auch hier Ausnahmen. Sie können eine dauerhaft gültige eVB-Nummer erhalten, die dann zur Ummeldungen mehrerer Fahrzeuge verwendet werden kann.
Anlässe zur Beantragung einer eVB-Nummer
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird bei den folgenden Anlässe benötigt:
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Neuzulassung eines Fahrzeugs
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Wechsel eines Kraftfahrzeugs
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Beantragung eines neuen Kennzeichens bei einem Umzug
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Wiederzulassung eines stillgelegten Kraftfahrzeugs
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Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens oder Wechselkennzeichens (z.B. bei Probefahrten)
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Ummeldung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter
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Änderungen am Fahrzeug, die in den Fahrzeugdokumenten eingetragen werden müssen und bei einer eVB mit Einschränkungen nicht abgedeckt sind (z.B. Verwendungszweck)
Speicherung relevante Versicherungsdaten
Letztlich handelt es sich bei der Elektronische Versicherungsbestätigung um einen Code, der einen Zugriff auf die relevanten Versicherungsdaten ermöglicht. Die Verwaltung sämtlicher Nummern und Datensätze wird von der "GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG" übernommen. Sobald die Zulassungsstelle die eVB-Nummer vom Kunden erhält, ruft sie damit sämtliche Versicherungsinformationen vom Dienstleister ab. Weiterhin erfolgt eine Speicherung der Daten beim Kraftfahrt Bundesamt (www.kba.de). Die bei der Zulassung durch den Versicherungsdienstleister abgerufenen Datensätze werden dabei mit jenen abgeglichen, die beim KBA gespeichert sind.
eVB-Nummer und Versicherungswechsel
Kommt es zu einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft, ohne dass das betreffende Fahrzeug an- oder umgemeldet wird, braucht keine erneute Übermittlung der eVB zu erfolgen. Hier funktioniert die Kommunikation bereits ganz ohne den Kunden. Die neue Versicherungsgesellschaft übermittelt die Daten selbstständig an das Kraftfahrt Bundesamt. Ebenso braucht bei den Kaskoversicherungen kein Nachweis der Police über die elektronische Versicherungsbestätigung erfolgen. Anders als bei der Haftpflicht handelt es sich hierbei nicht um gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen. Das Vorhandensein hat somit für die Behörden keine Bewandtnis.
eVB-Nummer beantragen
Damit der Versicherungsnehmer möglichst wenig Aufwand hat, kann die eVB-Nummer bei einem Versicherungsunternehmen online beantragt werden. Die elektronische Versicherungsbestätigung erhält man in diesem Fall sofort nach Absenden der Daten. Positives Beispiel: Auf der Website der Allianz (www.allianz.de) kann man direkt nach der Antragstellung die eVB online unter „Meine Allianz“ ausdrucken.
Alle wichtigen Daten im Kurzüberblick
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Die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ dient in Deutschland als Nachweis für eine bestehende Kfz-Versicherung
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Eine Übertragung eine bestehenden eVB-Nummer ist per E-Mail oder SMS möglich
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Die eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen, die jeweils mit Ziffern oder Buchstaben dargestellt werden, z. B. A1BC25Z.
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Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellungsdatum
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Versicherungsrelevante Daten werden vom Versicherer, dem Kraftfahrt Bundesamt und der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG gespeichert.
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Eine gültige eVB-Nummer wird u.a. bei der Neuzulassung, beim Fahrzeugwechsel oder einer Ummeldung benötigt
Fazit: Geringer Verwaltungsaufwand dank eVB
Der Gang zur Zulassungsstelle war in Vergangenheit nicht selten mit Komplikationen verbunden: Neben den oft langen Wartezeiten fehlte häufig auch ein dringend erforderliches Dokument, wodurch das Anmelden des Fahrzeugs unmöglich wurde. Mit der Ablösung der Versicherungsdoppelkarte durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wurde zumindest der Versicherungsnachweis im Jahre 2008 vereinfacht. Statt auf die Zusendung der Versicherungsdoppelkarte zu warten, genügt nun die digitale Übermittlung der eVB-Nummer. Somit kann ein Fahrzeug sofort zugelassen werden, sobald der Kunde die Nummer erhalten hat.